Walpurgisfeuer am 30.04.2024

19. März 2024

Die Anzahl der Genehmigungen kann eingeschränkt werden.
Genehmigungen bzw. Ablehnungen werden spätestens ab dem 26.04.2023 nur per E-Mail an die Antragsteller verschickt. Daher ist die Angabe der E-Mail zwingend erforderlich!
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € überweisen Sie dann bitte auf das angegebene Konto bei der Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz.

Folgende Regeln sind bei der Durchführung von privaten Walpurgisfeuern zu beachten:
1. Auf bebauten Grundstücken ist die Fläche zum Aufsetzen der Brandstelle auf ca.2m Durchmesser zu begrenzen.
2. Brennstoffe müssen bewusst oder speziell für das Ereignis hergestellt werden.
3. Es ist nur naturbelassenes Holz oder holziger Baumschnitt im möglichst trockenen Zustand für die Verbrennung zugelassen (raucharme Verbrennung).
4. Holz mit künstlichen Anhaftungen (Farbe o.ä.) oder sonstige brennbare Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.

Den Antrag finden Sie im beigefügtem Download.
Brennmaterial, welches vor dem 22.04.2024 abgelagert wurde, ist nochmals umzuschichten. Die Brandstellen werden kontrolliert.
Keiner Erlaubnis bedürfen entsprechend § 16 Abs. 2 PolVO Koch-, Grill- und Lagerfeuer (Höhe und Durchmesser bis 1 m), die mit trocknem unbehandeltem Scheitholz oder handelsüblicher Grillholzkohle bzw. handelsüblichen Grillbriketts in befestigten Feuerstätten oder handelsüblichen Grillgeräten auf umfriedeten privaten Grundstücken betrieben werden.

Öffentliche Walpurgisfeuer finden in diesem Jahr in Demitz-Thumitz, Rothnaußlitz, Pohla-Stacha und Medewitz statt. Nähere Informationen zu einem späteren Zeitpunkt.

Jens Glowienka
Bürgermeister

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